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Satzung

Altertumsverein

Unsere Satzung finden Sie hier:

Sie wurde in einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Februar 2011 an geltende (finanz-)rechtliche Bestimmungen angepasst.

Nach wie vor verfolgt der Verein
ausschließlich gemeinnützige Ziele und ist vom Finanzamt entsprechend anerkannt, so dass Spenden und Beiträge steuerlich absetzbar sind.


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