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Stiftung

Bodewig-Museum > Geschichte bis 1945


Fiduziarische Stiftung Bodewig-Museum

Um Sicherheit zu schaffen, wurde
1929 schließlich eine Stiftung ins Leben gerufen, in der einerseits die Besitzverhältnisse festgeschrieben wurden und andererseits die Zuständigkeit auf Dauer geregelt wurde.

Der Vertrag war Ausdruck einer "fiduziarischen" Stiftung. Das bedeutet, dass die Stiftung rechtlich unselbständig ist und "auf Fiduz" = "
auf Treu und Glauben" oder "auf der Basis allseitigen Vertrauens" von jemandem verwaltet wird - in diesem Fall von der Stadt Oberlahnstein.

Erstmals ist in diesem Vertrag die Rede vom
"Bodewig-Museum".


Den Text der Stiftungsurkunde finden Sie hier:




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